Warum technische Exzellenz allein nicht reicht – Rollenklärung im Bewilligungsverfahren

Technisch perfekt geplant, sorgfältig dokumentiert und trotzdem nicht bewilligt. Diese Erfahrung machen viele Planer und Bauherren. Das Projekt überzeugt technisch und betrieblich, erfüllt Normen, und trotzdem gerät das Bewilligungserfahren in Stockung oder endet gar mit einer Ablehnung. Warum? Weil technische Exzellenz allein im Bewilligungsverfahren nicht genügt. Entscheidend ist, dass unterschiedliche Rollen und Fachsprachen existieren und dass sie im Verfahren gleichermassen berücksichtigt werden müssen. Nur wer diese Perspektive einnimmt, kann sein Projekt so aufbereiten, dass es von allen verstanden, getragen und bewilligt wird.

Wenn Technik alles kann – aber nicht gehört wird

Der technische Planer sucht die beste Lösung. Seine Argumentation ist logisch, präzise und betrieblich schlüssig. Oft heisst es: «Wir haben sogar die teurere Variante gewählt.»
Doch das Bewilligungsverfahren folgt einer anderen Logik. Die zuständige Behörde, das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), prüft in erster Linie, ob der Stand der Technik eingehalten ist und ob die Unterlagen vollständig sind. Anschliessend werden die Dossiers an die kantonalen Fachstellen weitergereicht.

Dort verschiebt sich der Fokus. Es geht nicht mehr um Versorgungssicherheit und technische Perfektion, sondern um Raumplanung, Umweltschutz sowie Natur- und Heimatschutz. Diese Ämter verstehen technische Argumente oft nicht als Begründung im rechtlichen Sinne. Was für den Planer logisch und richtig ist, wirkt für die Fachstelle unvollständig, weil die raumplanerische oder umweltrechtliche Einordnung fehlt.

Wenn Fachsprachen aneinander vorbeireden

Vielleicht hat man das Projekt schon mit dem Kanton besprochen. Die Rückmeldungen waren positiv, also wird das Dossier eingereicht. Dann aber folgen Rückfragen zu Schutzgebieten, Landschaftsbild, Erholungsräumen oder Alternativen zur Standortwahl.
Der Planer muss nachliefern, obwohl er bereits an der Ausführungsplanung sitzt. Der Zeitplan gerät ins Wanken, die Ressourcen werden knapp.
Und selbst wenn der Kanton schliesslich sein Einverständnis gibt, beginnt das Verfahren beim Bund von vorne. Bundesämter prüfen unabhängig, oft mit einem anderen Blickwinkel. Sie akzeptieren technische oder betriebliche Begründungen alleine nicht, wenn diese die raumplanerischen oder umweltrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. So kann es passieren, dass ein Projekt, das der Kanton bereits als gut benannt hat, vom Bund als nicht bewilligungsfähig eingestuft wird.

Das ESTI als leitende Behörde übernimmt diese Einschätzung und lehnt das Gesuch ab, obwohl technisch alles stimmt.
Oder das Verfahren zieht sich über Monate, weil immer neue Unterlagen nachgereicht werden müssen. Und selbst wenn das Projekt schliesslich als gesetzeskonform eingestuft wird, droht bei der öffentlichen Auflage die nächste Stockung: Einsprachen von Anwohnern, Umweltverbänden oder Gemeinden. Wieder beginnen Anpassungen, wieder verzögert sich das Bewilligungsverfahren.

Der fehlende Faktor: der Verbinder

An diesem Punkt zeigt sich, was oft fehlt: eine Rolle, die zwischen den Welten vermittelt.
Der technische Planer spricht die Sprache der Funktion und Sicherheit. Die Behörden sprechen die Sprache von Raum, Umwelt und Schutzinteressen.
Dazwischen braucht es jemanden, der beide versteht und übersetzen kann.

Als Landschaftsplaner mit Fachwissen in der Anwendung von Raumplanungs-, Umweltschutz- sowie Natur- und Heimatschutzgesetzgebung und als elektrotechnischer Sachverständiger kenne ich beide Seiten. Ich weiss, wie ein Projekt technisch aufgebaut ist, und ich weiss, wie es raumplanerisch, umweltrechtlich und gesellschaftlich eingeordnet werden muss.

Ich begleite Projekte so, dass sie im Bewilligungsverfahren verständlich, nachvollziehbar und entscheidungsreif werden.

Diese Kombination ermöglicht mir, Projekte so zu begründen, dass sie für alle Beteiligten nachvollziehbar werden. Ich formuliere nicht betriebsorientiert, sondern gesamtheitlich so, dass Fachstellen, Umweltbehörden und Öffentlichkeit verstehen, warum das Projekt notwendig, verträglich und bewilligungsfähig ist.

Rollenklärung als Schlüssel zur Bewilligung

Wenn Planer, Behörden und Verbinder ihre Rollen klar verstehen, entsteht Tempo im Verfahren.
Der Planer bleibt verantwortlich für die technische Exzellenz.
Das ESTI sorgt für die Prüfung des Standes der Technik.
Die kantonalen und Bundesämter sichern Raum, Umwelt und Schutzinteressen.
Und ich übernehme die verbindende Rolle, die Koordination, die Interessenabwägung, die Übersetzung zwischen Technik und Verfahren.

So entsteht Verfahrensreife: ein Dossier, das vollständig, verständlich und nachvollziehbar ist. Behörden gewinnen Vertrauen, Rückfragen entfallen, Einsprachen verlieren an Substanz.

Fazit

Im Bewilligungsverfahren reicht technische Exzellenz nicht.
Wer nur technisch argumentiert, läuft Gefahr, im Dickicht aus Zuständigkeiten und Fachsprachen stecken zu bleiben.
Rollenklärung und Zusammenarbeit sind der Kompass, der durch dieses Gelände führt.

Ich bin überzeugt: Wenn jeder seine Rolle kennt, Planer, Behörde und Verbinder, dann wird aus einem technisch perfekten Projekt auch ein bewilligungsfähiges.
Und genau darin liegt meine Aufgabe: als Verbinder, der Projekte verständlich macht und Wege ebnet, bevor sie im Verfahren stecken bleiben.

Lorenz Hunziker

Lorenz Hunziker ist darauf spezialisiert, Bewilligungsverfahren so vorzubereiten, dass diese effizient und zeitnah durchgeführt werden können. Mit klaren Analysen und einfacher Dokumentierung helfe ich meinen Kunden, die notwendigen Unterlagen vorab bereitzustellen.

Gerne berate ich Sie in Raumplanungs- und Umweltrechtsfragen, damit Sie Ihr Bauprojekt zeitnah realisieren können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.