Revision der Raumplanungsverordnung: Was Sie als Stromnetzbauer jetzt wissen müssen

Die Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Anpassungen des Raumplanungsgesetzes (RPG-2) dar und hat direkte Auswirkungen auf Ihre Arbeit. Gerade für Sie als Ingenieure, die Leitungen und Unterwerke planen, bringt die Verordnung neue Anforderungen, aber auch Chancen mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Änderungen auf Ihre Projekte auswirken und worauf Sie besonders achten sollten.

Warum die Revision der Raumplanungsverordnung Netzbetreiber betrifft

Für Sie als Netzbetreiber und Planer von Strominfrastrukturen sind Genehmigungsverfahren oft komplex und zeitintensiv. Die Revision der Raumplanungsverordnung präzisiert das Bauen ausserhalb der Bauzone und bietet Klarheit bei der Genehmigung von Projekten ausserhalb der Bauzonen. Projekte wie der Bau von Leitungen und Unterwerken liegen häufig in sensiblen Bereichen wie Landwirtschaftszonen oder Naherholungsgebieten – also ausserhalb der Bauzonen. Durch die Revision der Raumplanungsverordnung wird der Spielraum der Kantone bei der Genehmigung solcher Vorhaben erweitert, was zu einem uneinheitlichen Vorgehen führen könnte. Um solche Hürden zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Sie sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und mögliche Stolpersteine gezielt umgehen.

Erleichterungen und Herausforderungen für Energieinfrastrukturen ausserhalb der Bauzone

Mit der Revision der Raumplanungsverordnung sind bestimmte Produktionsanlagen wie Solaranlagen, Biomasseanlagen und unterirdische Wärmeleitungen (gemäss den Artikeln 32a-h RPV, insbesondere 32g für Wärmeleitungen) ausserhalb der Bauzoneoffiziell genehmigungsfähig. Diese Erleichterungen gelten jedoch nicht uneingeschränkt für Stromleitungen und Trafostationen (TS), die für den Transport der erzeugten Energie benötigt werden.

Vielleicht haben Sie auch schon erlebt, dass Sie die Standortgebundenheit Ihrer Anlage ausserhalb der Bauzone technisch überzeugend dargelegt haben – und trotzdem keine Plangenehmigung erhielten. Dies führte oft zu der Annahme, dass Trafostationen und Stromleitungen ausserhalb der Bauzone grundsätzlich nicht gebaut werden dürfen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrglaube – und oft eine Quelle von Unsicherheit bei Netzbetreibern. Tatsächlich sind solche Anlagen zulässig, jedoch unterliegen sie strengeren Genehmigungsverfahren. Besonders für Trafostationen muss weiterhin die Standortgebundenheitnachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass Sie darlegen müssen, dass es keine zumutbaren Alternativen innerhalb der Bauzonegibt. Der Nachweis muss sowohl technisch als auch raumplanerisch sorgfältig und mit ernsthaft in Betracht zu ziehenden Varianten belegt werden. Dieses Verfahren erfordert eine fundierte Planung und eine gründliche Abwägung aller Alternativen, aber es bedeutet nicht, dass solche Vorhaben generell verboten sind. Diese Bedenken können entschärft werden, solange die Nachweise sorgfältig und frühzeitig geführt werden. Wird dieser Schritt jedoch erst kurz vor der Eingabe angegangen, laufen Sie Gefahr, dass die Alternativen nicht als ausreichend fundiert betrachtet werden und deshalb auf Schwierigkeiten stossen.

Keine Einschränkungen durch Stabilisierungsziele für Strominfrastruktur

Ein positiver Aspekt der Revision der Raumplanungsverordnung für Netzbetreiber ist, dass die Stabilisierungsziele für versiegelte Flächen explizit nicht für Energieanlagen gelten. Laut Art. 8d Abs. 2 RPG werden Flächen, die für landwirtschaftliche, touristische, verkehrstechnische oder Energieanlagen genutzt werden, nicht in die Berechnung der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen einbezogen. Das bedeutet, dass Stromleitungen und Trafostationen in dieser Hinsicht keine zusätzlichen Einschränkungen zu befürchten haben. Dennoch bleibt es wichtig, frühzeitig im Planungsprozess aktiv zu werden, um mögliche Hürden bei der Genehmigung zu umgehen und den Standort Ihrer Anlagen optimal zu begründen.

Gefragt vom Verband: Wie meine Expertise die Stellungnahme des SVU | ASEP zur Raumplanung prägte

Als anerkannter Experte im Bereich Strominfrastrukturen und Genehmigungsverfahren wurde ich vom Schweizerischen Verband der Umweltfachleute (SVU | ASEP) gebeten, bei der Stellungnahme zur Revision der Raumplanungsverordnung mitzuwirken. Meine tiefgehende Erfahrung im Umgang mit komplexen Raumplanungs- und Umweltschutzregelungen war entscheidend, um die spezifischen Bedürfnisse der Netzbetreiber in die Diskussion einzubringen.

Durch meinen Beitrag zur Verbandsarbeit wird sichergestellt, dass zukünftige Projekte effizienter und praxisnah genehmigt werden können. Dies spart nicht nur wertvolle Zeit und Ressourcen für Bauherren, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand erheblich – zum Vorteil aller Beteiligten.

Fazit: Jetzt proaktiv handeln

Die Revision der Raumplanungsverordnung bietet Ihnen als Netzbetreiber oder Leitungsbauer sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen und eine enge Abstimmung mit den zuständigen Kantonen können potenzielle Hürden im Genehmigungsverfahren umgangen werden. Die klareren Definitionen bei der Nutzung von Flächen und der erleichterte Zugang zu Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen neue Möglichkeiten, erfordern aber auch eine vorausschauende Planung.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich die Änderungen der Raumplanungsverordnung auf Ihre Projekte auswirken und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz sowie der Raumplanung, um Ihre Projekte stressfrei und effizient durch den Genehmigungsprozess zu bringen.

Lorenz Hunziker

Lorenz Hunziker ist darauf spezialisiert, Bewilligungsverfahren so vorzubereiten, dass diese effizient und zeitnah durchgeführt werden können. Mit klaren Analysen und einfacher Dokumentierung helfe ich meinen Kunden, die notwendigen Unterlagen vorab bereitzustellen.

Gerne berate ich Sie in Raumplanungs- und Umweltrechtsfragen, damit Sie Ihr Bauprojekt zeitnah realisieren können. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.