Nutzungspläne, auch Zonenplan genannt, ordnen die zulässige Nutzung des Bodens. Sie unterscheiden vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Wie bereits beim Richtplan gesehen, zeigt der kantonale Nutzungsplan eine grobe Einteilung, während der kommunale Nutzungsplan auch die einzelnen Bauzonen weiter unterteilt und neben der Nutzung Bauweisen, wie die Anzahl Geschosse, vorgibt.
Wie wir bereits bei den Richtplänen gesehen haben, besteht auch der Nutzungsplan nicht allein aus dem Plan. Die Bau- und Zonenordnung BZO ist das dazugehörende Reglement.
Bei einem Bauvorhaben ist im Nutzungsplan nachzuschlagen, in welcher Zone das Vorhaben realisiert werden soll. In der BZO findet man dann die entsprechenden Regeln für die jeweilige Zone. Je nach Zone gelten auch andere Grenzwerte für Emissionen und Immissionen. Dies bedeutet, dass im Bereich der Zonenplanung auch umweltrelevante Themen aufkommen und ein weiteres Wissen notwendig wird. Da Bauarbeiten Lärm, Staub, Verkehr und vieles mehr verursacht, ist nicht nur die eigene Zone massgebend. Wegen den Immissionen auf die benachbarten Nutzungen, sind für die Ausführung zwingend auch diese zu betrachten.
Wer ein Bauvorhaben realisieren möchte, sollte bereits im Zeitpunkt der Machbarkeit mit den raumplanerischen Abklärungen beginnen. Denn, falls ein Konflikt erkannt wird, kann die Zeit der Projektierung genutzt werden, die Probleme aus dem Weg zu räumen.
Alles wird klarer anhand eines Beispiels: Wir wollen auf der rotmarkierten Parzelle (siehe Grafik oben) eine Eishalle zu Trainingszwecken bauen. Dürfen wir das?
Im Auszug aus dem digitalen Nutzungsplan von Rapperswil-Jona lässt sich die Zone, der die Parzelle zugeteilt ist, erkennen. Auch sehen wir, dass die Zonenbezeichnung, trotz gleicher Nutzung, nicht überall gleich heisst. Der Bund nennt sie «Zone für öffentliche Nutzung», der Kanton «BauG Intensiverholungszone Sport» und die Gemeinde Rapperswil-Jona «BauG Intensiverholungszone Sportanlage».
Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Rapperswil-Jona nennt sich «Baureglement». Im Artikel 8 werden alle in der Gemeinde vorgesehenen Zonen aufgelistet. Neben baulichen Vorgaben, wird in der letzten Spalte auf die Empfindlichkeitsstufe ES hingewiesen. Für Sportanlagen gilt die Stufe IV. Angrenzend jedoch ist eine orange Wohnzone W3, für welche die Empfindlichkeitsstufe II gilt. Die Empfindlichkeitsstufe ist eine Vorgabe für Grenzwerte im Lärmschutz. Weitere Informationen zur Abstimmung der verschiedenen Nutzungen gibt es im Baureglement nicht. Darum müssen wir das Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen in unsere Betrachtung miteinbeziehen.
In Artikel 17 «Intensiverholungszonen» wird diese als Gebiet für eine intensive Nutzung durch Bauten und Anlagen zu Erholungszwecken bestimmt. Im Absatz 2 wird eine Sporthalle explizit als Baute und Anlage zu Erholungszwecken definiert. Somit darf unsere Eishalle in dieser Zone stehen. Sie ist zonenkonform.
Im zweiten Schritt müssen nun die umliegenden Nutzungen betrachtet werden. Gelb ist Wohnzone 2, W2; orange ist Wohnzone 3, W3; hellblau ist eine Industriezone; grau eine Zone für öffentliche Bauten; grün eine Grünzone für Erholung (Freihaltezone innerhalb der Bauzone). Somit stellt sich die Gretchenfrage, welchen Einfluss hat eine Eishalle auf die umliegenden Parzellen?
Im Art. 5 des Baureglements sind acht Grundsätze definiert, die das Einpassen von Bauwerken in die Umwelt vorgibt. Neben der Nutzung werden die Themen «Landschafts- und Ortsbild», «Fauna, Flora, Lebensräume» und «Rücksichtnahme auf besondere Nutzergruppen» verlangt. Die verschiedenen Empfindlichkeitsstufen der umliegenden Nutzungen zeigen weiter, dass «Lärm» ein Thema ist. Eine Trainingshalle bringt zusätzliche Nutzer zu dieser Parzelle. Es werden also mehr Personen als bisher anfahren müssen, was die Themen «Lärm» und «Luftreinhaltung» anspricht. Und je nachdem wie die Halle und Parkplätze beleuchtet werden, kommt auch das Thema «Licht» dazu.
Die Analyse hat somit folgendes ergeben:
Eine Eishalle ist an diesem Ort zonenkonform und darf realisiert werden.
Wenn ich jedoch Planungssicherheit und ein effizientes Bewilligungsverfahren haben will, müssen einige Themen vorzeitig betrachtet werden, da sie sonst während des Bewilligungsverfahren auftauchen werden:
- Wie füge ich die Eishalle in das Ortsbild ein und warum so?
- Wie fördere und vernetze ich naturnahe Lebensräume mit der Eishalle?
- Wie nehme ich Rücksicht auf besondere Nutzergruppen?
- Wie werden die Grenzwerte für Lärm eingehalten und warum?
- Wie werden die Grenzwerte für die Luftreinhaltung eingehalten und warum?
- Wie wird die Halle und evtl. der Parkplatz aus Sicherheitsgründen erleuchtet, ohne die umliegenden Wohngebiete zu beeinträchtigen?
Für das Erkennen der Einflüsse der Nutzungsplanung auf Ihr Bauvorhaben oder Ihre bestehende Nutzung sowie das Erarbeiten der notwendigen Massnahmen zur Realisierung oder dem Weiterbetrieb steht Ihnen Hunziker Landschaftsmanagement gerne zur Verfügung.